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Zusätzliche Einsatzfelder für die Heilerziehungspflege – KiTa und WfbM

Zwar sind Heilerziehungspfleger*innen schon in vielen Berufsfeldern tätig, in Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung und Kindertagesstätten war jedoch häufig der Einsatz als Fachkraft strittig. In diesen beiden Feldern sind nun Heilerziehungspfleger*innen auch ohne Zusatzqualifikation als Fachkraft in Bayern einsetzbar.

Für den Bereich der WfbM ist dies möglich aufgrund einer Vereinbarung der Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) der Fachschulen für Heilerziehungspflege, der LAG WfbM sowie des Operativen Service der Agentur für Arbeit, die Sie nachlesen können.

Durch eine Änderung der Kinderbildungsverordnung zählen nun Heilerziehungspfleger*innen auch ohne die bislang nötige Zusatzqualifikation „Heilerziehungspflege im Erziehungsdienst“ in diesem Bereich als Fachkräfte.

Wir freuen uns sehr über diese Neuigkeiten und die erweiterten Einsatzfelder!