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Finanzierung – Schulgeld und Förderung

Schulgeld

Für alle Bewerber*innen ist die Fachschule für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe derzeit schulgeldfrei. Diese Kosten werden durch den Freistaat Bayern in Form von Schulgeldersatz übernommen. Weitere Kosten der Ausbildung finanziert der Freistaat Bayern mit dem klassenbezogenen Zuschuss.

Unsere Schülerinnen und Schüler zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr von 40 € sowie eine einmalige Abschlussprüfungsgebühr von 300 €. Ein Betrag für Lernmittel und Kopierkosten sowie ein Betrag für schulische Angebote wie Exkursionen oder Messebesuche von insgesamt 120 € sind ebenfalls vorgesehen.

Diese Mittel werden dazu verwendet, die Schülerinnen und Schüler mit ansprechendem fachlichem Unterrichtsmaterial auszustatten und die im Unterricht vermittelten Inhalte auch an außerschulischen Lernorten zu vertiefen und einzuüben.

Zudem besteht in der Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in für unsere Schüler*innen kostenlos die Möglichkeit, am Wahlfach Englisch und anschließend der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife teilzunehmen.

Förderung

Die Ausbildung kann über die Arbeitsagenturen mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Unsere Bildungsangebote sind nach AZAV zertifiziert. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter übernimmt durch einen Bildungsgutschein zum Beispiel die Kosten für die schulische Ausbildung und anfallende Prüfungsgebühren. Auch die Ausgaben für Bücher und Fahrtkosten oder eine Kinderbetreuung können bezahlt werden. Fragen Sie dazu bitte direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter an.

Auch eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher „WeGebAU“) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies betrifft vor allem Personen, die bereits bei einem Unternehmen im sozialen Bereich tätig und nicht oder nur geringfügig qualifiziert sind. Damit können Unternehmen entsprechende Beschäftigte im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung fördern und erhalten bis zu 100 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss (abhängig von der Unternehmensgröße). Für die Beschäftigten werden ebenfalls bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Fragen Sie dazu bitte direkt bei Ihrer Einrichtung und der Agentur für Arbeit an.

Zudem besteht die Möglichkeit auf Leistung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf der allgemeinen Seite Infos finden Sie Informationen zu BAföG und weiteren Fördermöglichkeiten.

Sollten zum Bereich der Förderung weitere Fragen bestehen, helfen wir Ihnen gerne weiter, auch per E-Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch.